Schweiz und Welt
Kanton lockert Coronavorgaben für Lager
Die epidemiologische Lage in Graubünden verbessert sich. Deshalb lockert der Kanton die Auflagen für Lagerveranstaltungen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die entsprechende Verfügung des Gesundheitsamts werde per 28. Juni aufgehoben.
Als Lager gilt jede organisierte Veranstaltung mit mehr als einer Übernachtung.
Ab dann müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Lagern keine negativen Coronatests mehr vorweisen. Ausserdem entfällt deren Meldepflicht, wie es heisst. Fortan gelten lediglich die Bundesvorgaben. Zudem müssen die Lagerleitungen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben weiterhin ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. (so)
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