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Schweiz & Welt

Kanton hilft den Gemeinden beim Zweitwohnungsgesetz

Südostschweiz
08.03.2019, 09:44 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Im Juni 2016 hatte das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) eine Vollzugshilfe zum Zweitwohnungsgesetz erlassen. Damit will es den Bündner Gemeinden beim Vollzug der Zweitwohnungsgesetzgebung im Baubewilligungsverfahren unterstützen.

Gemäss Mitteilung wurde diese Vollzugshilfe nun vollständig überarbeitet. Dies aufgrund der Erkenntnisse aus dem Vollzug der letzten drei Jahre seit Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Zweiwohnungen. Wie es heisst, enthält das neue Dokument angepasste, ergänzte und teils neue Antworten und Fallbeispiele für die vielen Anwendungsfragen in der täglichen Baubewilligungspraxis. Ausserdem soll die Vollzugshilfe ebenfalls Bauunternehmungen, Architektur- und Planungsbüros, Anwältinnen und Anwälte sowie weitere interessierte Personen ansprechen, die sich im Rahmen der Entwicklung von Projekten auch mit der Zweitwohnungsproblematik konfrontiert sehen.

Mit der überarbeiteten Vollzugshilfe will das DVS einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung im Kanton leisten, wie es weiter heisst. Das Dokument sei jedoch nur eine Empfehlung, denn zuständig und verantwortlich seien und blieben die Gemeinden, die dem Gesetz verpflichtet seien. Das DVS sei in diesem Zusammenhang lediglich eine Aufsichtsstelle.

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