Kanton greift Grossveranstaltern unter die Arme
Der Kanton Graubünden will Organisatorinnen und Organisatoren von Grossveranstaltungen mehr Planungssicherheit ermöglichen. Das schreibt das zuständige Departement für Volkswirtschaft und Soziales am Donnerstag in einer Mitteilung. So sollen öffentlich zugängliche Anlässe, die für ein Publikum von mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert und zwischen August und April geplant sind, von einem sogenannten Schutzschirm profitieren können. Sie können beim Kanton ein Gesuch für die Beteiligung an den ungedeckten Kosten stellten, sollte der Anlass aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt, verschoben oder verkleinert werden müssen.
Überkantonale Bedeutung ist Voraussetzung
Voraussetzung dafür ist, dass der Anlass auch überkantonal von Bedeutung ist, also einen Kreis von Personen anspricht, der über den Kanton hinausgeht, wie es in der Mitteilung heisst. Als solche Anlässe würden im Sinne der Verordnung Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen gelten. Der Kanton kann gemäss Verordnung dabei betroffene Unternehmen in Graubünden oder einem anderen Kanton unterstützen, wenn die Anlässe in Graubünden durchgeführt werden sollen.
Eine Franchise von 5000 Franken müssten die Veranstalterinnen und Veranstalter in einem solchen Fall selbst berappen. Dazu kommt ein Selbstbehalt von zehn Prozent der ungedeckten Kosten. Den Rest übernehmen Bund und Kanton. Gemäss Mitteilung muss ein solches Gesuch vor der geplanten Durchführung eines entsprechenden Anlasses eingereicht werden. (jas)