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Schweiz und Welt

Kanton Glarus passt Quarantäneregeln an

Südostschweiz
04.01.2022, 16:48 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

Wie der Kanton Glarus mitteilt, dauert die Quarantäne ab sofort nur noch sieben Tage. Von der Quarantäne ausgenommen seien Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt für Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind. Aktuell müssen nur Personen in Quarantäne, die im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder engen Kontakt zu dieser hatten. In Alters- und Pflegeheimen können zum Schutz der Bewohnenden befristet auch strengere Regeln gelten. Die Isolation für angesteckte Personen – auch für geimpfte und genesene – dauert nach wie vor zehn Tage.

Das Contact Tracing des Kantons Glarus informiert weiterhin alle angesteckten Personen innert 24 Stunden nach dem Ansteckungsnachweis. Die angesteckten Personen erhalten mit dieser Nachricht Verhaltensanweisungen und werden gebeten, die Koordinaten der engen Kontaktpersonen zusammenzustellen. Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts wird empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken sowie sich 4–7 Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.

Anpassung aufgrund steigender Fallzahlen

Die Omikron-​Variante führe schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, wie der Kanton Glarus weiter schreibt. Dies mache eine Anpassung der Quarantänefrist nötig. So lassen sich laut Landesstatthalter Benjamin Mühlemann die Auswirkungen auf die Gesellschaft abmildern.

– Landesstatthalter Benjamin Mühlemann, Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit

National einheitliche Regelung wünschenswert

Der Kanton Glarus folgt der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). «Um Klarheit zu schaffen und Verwirrung zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anpassung der Quarantäneregelung auf Bundesebene samt präziser Begründung und Kommunikation wünschenswert», so Landesstatthalter Benjamin Mühlemann. (bal)

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