Schweiz und Welt
Kanton befragt betroffene Akteure für neues Pflegegesetz
Auf Basis des neuen Pflege- und Betreuungsgesetzes ist der Kanton für die Sicherstellung und Finanzierung der Langzeitpflege verantwortlich. Dafür hat er das Zürcher Unternehmen KPMG AG beauftragt, die betroffenen Akteure für die Erarbeitung der Versorgungsplanung zu befragen. Der Schlussbericht soll gemäss Mitteilung des Kantons Ende März 2022 vorliegen. Gemeinsam mit einem Bericht des Regierungsrates wird er dann in Vernehmlassung gegeben. Schliesslich entscheidet der Landrat im Herbst 2022 über eine Genehmigung der Versorgungsplanung.
Die übrigen Vorbereitungsarbeiten für das neue Gesetz sind gemäss Mitteilung in verschiedenen Projektgruppen bereits im Gange. Das Gesetz soll per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. (so)
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