Israel: Gericht setzt Verbot für Hilfsorganisationen aus
Israels Oberster Gerichtshof hat das anstehende Betätigungsverbot für Dutzende Hilfsorganisationen im Gazastreifen vorläufig ausgesetzt.
Israels Behörden hatten insgesamt 37 Organisationen die Lizenzen entzogen, weil sie Auflagen für eine neue Registrierung ablehnten – etwa, persönliche Daten aller Mitarbeiter an Israel zu übermitteln. Für die Organisationen galt eine Frist bis zum 1. März, ihre Aktivitäten einzustellen, auch im vom Krieg grossflächig zerstörten Gazastreifen. Betroffen sind unter anderem Ärzte ohne Grenzen und Oxfam.
Eine Richterin des Obersten Gerichts erliess nun nach einem Eilantrag von Ärzte ohne Grenzen und anderen eine einstweilige Verfügung, die das Betätigungsverbot gegen diese aussetzt. Möglichst bald sollen Anhörungen zur Klage gegen das Registrierungsgesetz stattfinden.
Organisationen können nur eingeschränkt weiterarbeiten
Der Einsatzleiter von Ärzte ohne Grenzen in den besetzten palästinensischen Gebieten, Marcus Bachmann, begrüsste dies. Dennoch könnten die Organisationen aber nur eingeschränkt weiterarbeiten. Alle internationalen Mitarbeiter seien wie befohlen bereits ausgereist und dürften kaum eine Genehmigung zur Rückkehr erhalten, sagte Bachmann.
Ärzte ohne Grenzen hatte etwa 80 ausländische Spezialistinnen und Spezialisten vor Ort, die jeweils für rund drei Monate im Einsatz waren.
Auch könne die Organisation wie schon seit Anfang Januar keine Medikamente und Material in den Gazastreifen oder das Westjordanland bringen. «Die gesamte medizinische Nothilfe lastet nun auf den Schultern der rund 1.600 lokalen Mitarbeitenden», sagte er. Sie würden ihre Arbeit fortsetzen, auch unter erschwerten Bedingungen. Es gebe Lager mit Material für noch etwa zwei Monate.