In der St. Galler Verwaltung verschwinden die Aktenberge
Im Kanton St. Gallen werden alle Verwaltungsverfahren künftig nur noch digital behandelt. Dies betrifft beispielsweise auch Baugesuche, die aus der Bevölkerung eingereicht werden. Für «nicht digital affine Privatpersonen» soll es aber Unterstützung geben.
«Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren» ist der sperrige Titel einer Vorlage, mit der die St. Galler Regierung die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung vorantreiben will.
Ziel ist «der durchgängig elektronische Geschäfts- und Rechtsverkehr der Behörden im Kanton St. Gallen», wie es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag heisst. «Schriftliche Verfahrenshandlungen» werden künftig vermehrt nur noch in elektronischer Form durchgeführt. Gemeint sind damit etwa Eingaben an die Behörden oder die Zustellung von Verfügungen und Entscheiden.
Mit der Freiwilligkeit ist es bald vorbei. Für «gewisse Akteurinnen und Akteure» soll die elektronische Form obligatorisch sein. Das gilt für die Behörden untereinander, das gilt beispielsweise aber auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Vorgesehen sind Druckmittel: Wer laut Gesetz zu einer elektronischen Einreichung von Eingaben verpflichtet ist, sie aber trotzdem in Papierform einreicht, dem wird eine kurze Frist für eine elektronische Nachreichung eingeräumt. Sie ist von der Androhung begleitet, dass die Eingabe «anderweitig als nicht erfolgt gilt».
Alternativen zum digitalen Weg
Die vorberatende Kommission unterstützt die Bestrebungen zu einer umfassenden Digitalisierung. Die Änderungen beträfen vor allem die Verwaltung und diejenigen Personen, deren Kontakte zu den Behörden berufsmässig bedingt seien, erklärte Kommissionspräsident Mathias Müller (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Für die breite Bevölkerung ändere sich nicht viel. Es werde weiterhin Alternativen zum digitalen Weg geben.
Wie die Veränderungen aussehen, zeigt sich bei Bauprojekten. Das digitale Baubewilligungsverfahren solle künftig für die gesamte Bevölkerung gelten, verlangt die Kommission. Sie will auch die Zeit für die Einführung von fünf auf drei Jahre verkürzen.