Hotels profitieren bis mindestens 2031 von Sondersatz
Kehrtwende in der Frage des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie: Im zweiten Anlauf hat sich der Nationalrat am Montag doch noch für eine Verlängerung ausgesprochen. Gelten soll der Sondersatz von 3,8 Prozent nach seinem Willen nur bis 2031 statt bis 2035.
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer am Montag die Vorlage mit 101 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen an. Zuvor war sie mit 102 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen darauf eingetreten und hatte einen Entscheid aus der Sommersession umgestossen.
Ohne die Verlängerung müsste die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent entrichten. Im Grundsatz schloss sich der Nationalrat nun dem Ständerat an. Anders als die kleine Kammer möchte er aber lediglich eine Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie bis 2031 und nicht bis 2035. Mit dieser Differenz muss sich als Nächstes der Ständerat befassen.
Umsatzgrenze ohne Chance
Abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen von SP, Grünen und GLP, wonach der Sondersatz nur für Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Franken gegolten hätte.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war für Nichteintreten. Unterstützung erhielt diese Haltung von der Ratslinken, der GLP sowie Teilen der Fraktionen von FDP und SVP. Die Schweizer Hotellerie habe jüngst Rekordzahlen ausgewiesen, lautete das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner einer Verlängerung. Es gehe ihr gut. Daher sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz ein siebtes Mal zu verlängern.