Hooligans wüten in Rapperswil – und siegen vor dem Richter
Sie sehen aus wie Bären: 1,9 Meter gross, wuchtig gebaut und vollbärtig. Die Rede ist nicht von Hockeyverteidigern, sondern von zwei Ultrafans des HC Fribourg-Gottéron (HCFG). Wegen eines Gerichtsfalls reisten sie am Mittwoch ans Kreisgericht in Uznach.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Landfriedensbruch und Sachbeschädigungen vor. Begangen an einem Heimspiel der SCRJ Lakers im November 2019. Dieses hat nicht nur für die zwei Männer ein Nachspiel – total stellte das Untersuchungsamt Uznach ein Dutzend Strafbefehle aus.
Sachbeschädigung zugegeben
Weil die zwei Hünen ihre Strafbefehle anfechten, stehen sie nun vor Gericht. Dort gibt der jüngere der Angeklagten zu: «Ich habe mit dem Fuss gegen den Abfalleimer und gegen das Rolltor getreten.» Das Ganze wurde von einer Überwachungskamera gefilmt. Der Eimer fiel nach dem Tritt aus der Verankerung. Kostenpunkt 533 Franken. Trotzdem wird der Mann am Mittwoch teilweise freigesprochen – aber zuerst der Reihe nach.
Der Hooligan wurde zum Tatzeitpunkt gerade volljährig – dennoch hatte er schon einiges auf dem Kerbholz. In die Arena der Lakers dufte er wegen eines schweizweiten Stadionverbots gar nicht erst rein. Zu seinen Kollegen im Stadion stiess er erst nach dem Match.
Als er sie traf, sind diese ausser sich. Soeben hatte ihr HCFG eine deutliche Niederlage eingefahren. Dazu hatte der Sicherheitsdienst wegen eines Vandalen Pfefferspray eingesetzt. Und Lakers-Fans provozierten mit Chorgesängen. «Ich verstehe nicht viel Deutsch. Aber, wenn sie ‹Scheiss-Fribourg› singen, weiss ich, was das bedeutet», sagt der ältere Beschuldigte vor Gericht – beziehungsweise seine Übersetzerin.
In dieser aufgeheizten Stimmung rüttelten und traten etliche der Hooligans gegen ein Rolltor, das sie von den Heimfans abschirmte. Dieses nahm gemäss der Stadt Rapperswil‑Jona Schaden. Darum reichte sie als Eigentümerin des Stadions Strafanzeige wegen Sachbeschädigungen ein. «Der Schaden soll den Verursachern in Rechnung gestellt werden, ansonsten müssten die Kosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überwälzt werden», so die Begründung der Stadt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 2000 Franken.