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Schweiz & Welt

Wenn das Geld im Alter nicht reicht

Kristina Schmid
04.03.2019, 04:30 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Wer während seines Berufslebens vermögend war und ein gutes Einkommen hatte, der kann auch als Rentner einen komfortablen Lebensstandard halten. Wer dagegen stets einen niedrigen Lohn hatte, der hat im Pensionsalter praktisch keine Chance, die ausbleibenden Einkünfte ausreichend zu kompensieren. Stichwort Altersarmut.

Wenn das Geld aus der Pensionskasse und der AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reicht, können Rentner staatliche Ergänzungsleistungen beantragen. Diese sollen dort helfen, wo das Geld, das man bereits erhält, nicht reicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken.

Weshalb man das Haus nicht verkaufen muss

Der Unterschied zur Sozialhilfe: Ergänzungsleistungen erhält auch, wer Vermögen besitzt – etwa ein Haus. Wie das geht, erklärt der Beobachter mit einem Rechenbeispiel.

Die Bezüge von Ergänzungsleistungen müssen später auch nicht zurückgezahlt werden. Und auch Menschen, welche eine Witwen- oder Waisenrente beziehen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sofern die Rente nicht die minimalen Lebenskosten deckt.

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