Grossrätinnen und Grossräte brauchen für die Session kein Zertifikat
Seit Dienstag ist klar, dass für die Parlamentarier im Bundeshaus in Bern eine Zertifikatspflicht «light» gilt. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. «Light», weil es eine Ausnahme von der Pflicht gibt. So darf jemand, der kein Covid-Zertifikat vorweisen kann – das heisst, sich weder impfen noch testen lässt und auch nicht genesen ist –, das Parlamentsgebäude mit einer Maske betreten.
Für die Oktobersession des Bündner Grossen Rats ist hingegen keine Zertifikatspflicht vorgesehen, wie das Regionaljournal Graubünden berichtet. Man habe an der Präsidentenkonferenz darüber diskutiert, aber: «Man ist zum Schluss gekommen, dass die rechtliche Grundlage fehlt, um eine Zertifikatspflicht einzuführen», so Standespräsidentin Aita Zanetti. Die Präsidentenkonferenz habe jedoch entschieden, dass im Grossratssaal weiterhin eine Maskenpflicht gelte.
In Bern werden Ausweise ohne Zertifikat deaktiviert
Dass für Sitzungen von Parlamentarierinnen und Parlamentarier – anders als für andere Bereiche des Lebens – keine Zertifikatspflicht gelten sollte, sorgte zuvor in der Öffentlichkeit für Aufruhr. So werde etwa die Zertifikatspflicht im Bundeshaus von der Bevölkerung als selbstverständlich empfunden, sagte Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Sprecherin der Staatspolitischen Kommission. Es gehe auch um die Akzeptanz des Zertifikats selbst und darum, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.
Mit Ausnahme der SVP sahen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Nutzen des Zertifikats im Bundeshaus.
Am Dienstagnachmittag gab die Verwaltungsdelegation bereits bekannt, wie sie den Zugang regeln will. So können Ratsmitglieder und Mitarbeitende der Parlamentsdienste bereits ab Mittwoch die Gültigkeitsdauer ihres Covid-Zertifikats (geimpft, genesen, getestet) von den Parlamentsdiensten registrieren lassen.
Dasselbe gilt auch für andere Personen, die sich regelmässig und zwingend im Parlamentsgebäude aufhalten, zum Beispiel Fraktionssekretariate, Mitarbeitende der Bundesverwaltung, Medienschaffende oder das Reinigungspersonal. Die Gültigkeitsdauer werde anschliessend auf den elektronischen Zutrittsausweisen vermerkt.
Personen, die keine Gültigkeit eines Covid-Zertifikats erfassen, müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes wie externe Besucherinnen und Besucher das Gebäude während der Öffnungszeiten über den Besuchereingang Süd betreten. Ihre Zutrittsausweise werden deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Plexiglasscheiben entfernt, und die Maskenpflicht wird aufgehoben. (sda/so)