Graubünden will Familienzulagen einheitlich regeln
Geht es nach der Bündner Regierung, so soll die geplante Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulage umgesetzt werden. Wie die Bündner Regierung in einer Mitteilung schreibt, begrüsst sie die vorgeschlagenen Änderungen und unterstützt die Einführung eines vollen Lastenausgleichs und die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft.
Ein voller Lastenausgleich schafft gleiche Bedingungen für alle Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden. Ausserdem habe er sich in den Kantonen, welche bereits heute einen vollen Lastenausgleich kennen, bestens bewährt, heisst es in der Mitteilung weiter.
Weil der Lastenausgleich von den Kantonen administrativ einfach umgesetzt werden kann, erachtet es die Regierung als richtig, den Kantonen die Kompetenz für die konkrete Ausgestaltung des vollen Lastenausgleichs zu überlassen. Die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft hat nach Meinung der Regierung keine Auswirkungen auf die Leistungsempfänger und vereinfacht die Zahlungsströme zwischen Bund und Kantonen zur Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Familienzulagen sollen Kosten, die Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen von 2009 werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre sowie eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre. Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.