Graubünden rüstet sich für eine mögliche zweite Welle
Im Kanton Graubünden ist zu Beginn der Coronakrise der kantonale Führungsstab gegründet worden. Vor einigen Wochen gab dieser dann allerdings seine Führung an das Bündner Gesundheitsamt ab. Im Rahmen des Wechsels wurde ein Teilstab im Juli damit beauftragt, mögliche Szenarien im Zusammenhang mit einer zweiten Pandemiewelle zu prüfen und der Regierung entsprechende Massnahmen zu präsentieren. Nun liegt der Regierung das Konzept «Covid-19-Pandemie: Eventualplanung für eine zweite Welle» vor, wie es in einer Mitteilung heisst.
Umsetzung kann unterschiedlich sein
Das Konzept für den Kanton Graubünden basiere auf bisherige Erfahrungen und gelte als Grundlage für die Vorbereitung auf eine mögliche zweite Welle, heisst es. Drei verschiedene Szenarien zeigen im Konzept, welche Herausforderungen bei einer zweiten Welle auf uns zukommen könnten. Das Konzept soll dem Gesundheitsamt als Entscheidungsgrundlage dienen, wenn es um das Einführen weiterer Massnahmen gehe, heisst es weiter.
Falls es im Kanton Graubünden tatsächlich zu einer zweiten Welle kommt, müssen mögliche Massnahmen für die vorliegende Situation zuerst geprüft werden, wie es weiter heisst. Es könne daher sein, dass es bei der Umsetzung von Massnahmen innerhalb des Kantons zu lokalen oder regionalen Unterschieden komme.
Zurzeit befinden sich in Graubünden im Zusammenhang mit der Coronapandemie 32 Personen in Isolation sowie rund 147 Personen in Quarantäne. In Spitalpflege befindet sich keine Person. Durch das rasche Eingreifen der Contact Tracer bei den Neuansteckungen konnten die Infektionsketten zeitnah kontrolliert und eingedämmt werden.
Keine Datenweitergabe an Gemeinden
In den vergangenen Wochen klärten Datenschutzbeauftragte des Kantons auch die Bekanntgabe von Corona-Daten an Gemeinden ab. Die Abklärungen sollten zeigen, ob das Gesundheitsamt dazu verpflichtet ist. Darunter fallen die Anzahl Personen in Isolation, Quarantäne oder Informationen über Rückkehrer aus Risikoländern.
Gemäss dem Gesetz gilt generell, dass Personendaten nur bekannt gegeben werden, wenn dafür ein rechtlicher Grund vorliegt. In Bezug auf die Weitergabe von Daten an Gemeinden bestehe aber keine rechtliche Regelung. Die Abklärungen haben gezeigt, dass Gemeinden kein Recht auf Daten haben. Denn die Gemeinden seien nicht für den Vollzug des Epidemiegesetzes zuständig. (paa)