Glarus passt seine Covid-19-Verordnung an
Als Folge der anhaltend tiefen Fallzahlen beschloss der Bundesrat am 19. Juni die weitgehende Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus ab dem 22. Juni. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat auch den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage in die neu besondere Lage.
Die Kantone müssen selbstständig Anpassungen an die bundesrechtlichen Bestimmungen veranlassen. So sollen im Kanton Glarus Besuchseinschränkung, Ausflugsverbot, und Isolationspflicht in der Verordnung aufgehoben und – in Bezug auf die Besuchseinschränkungen und die Isolationspflicht – in eine Verfügung des Departements Finanzen und Gesundheit überführt werden, wie der Kanton Glarus mitteilt. Die kantonale Verordnung gelte neu für alle Artikel bis Ende 2020 und trete am 6. Juli in Kraft.
Im Falle eines Wiederanstiegs von COVID-19
Falls die Infektionszahlen vom Wechsel der ausserordentlichen Lage in die besondere Lage ansteigen, müssen die Kantone und der Bund über Massnahmen zur Wiedereindämmung der Pandemie entscheiden. Damit die Kantone in einem solchen Fall möglichst einheitlich vorgehen könnten, hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zusammen mit der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS) ein sogenanntes Rebound-Papier erstellt, wie der Kanton Glarus weiter mitteilt. Folgende Punkte sind festgehalten:
- Die erneute Einführung von einschränkenden Massnahmen wird auf die Tendenz der neuen Fallmeldungen gestützt.
- Es wird auf die gleitenden Wochenwerte abgestützt, bezogen auf die vorangehenden sieben Tage, gerechnet pro 100'000 Personen.