Glarus kritisiert Bundespläne im Spitalwesen
Der Regierungsrat befasste sich mit zwei Vernehmlassungen des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Bei der ersten geht es die Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung. Bei der zweiten ist die Umsetzung der Gesetzesvorlage Qualität und Wirtschaftlichkeit Thema. Wie der Regierungsrat mitteilt, steht er beiden Vorlagen kritisch bis ablehnend gegenüber.
Ziel verfehlt
Der Bundesrat möchte die Anforderungen für die Planung der Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser weiter vereinheitlichen. Aus Sicht des Glarner Regierungsrates wird dieses Ziel aber verfehlt: Einerseits würden Elemente fehlen, die eine sinnvolle Vereinheitlichung der Spitalplanungen hätten bewirken können. Es bestünde damit weiterhin keine einheitliche Grundlage für Leistungsaufträge und gemeinsame Planungen.
Andererseits werden mit den vorgeschlagenen detaillierten Planungskriterien die kantonalen Spital- und Pflegeheimlisten sehr angreifbar, was folgenschwere Auswirkungen auf die Rechtsfolge der Spital- und Pflegeheimlisten und auf versorgungsrelevante Spitäler haben könnte. (reb)