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Schweiz und Welt

Glarner Unterhalts-Inkasso wird dem Bund angepasst

Südostschweiz
22.09.2020, 15:14 Uhr

Nach einer Trennung wird geregelt, welche Person der anderen und den gemeinsamen Kindern Unterhaltsbeiträge leisten muss. Das Gemeinwesen muss beim Inkasso helfen, wenn diese Beiträge nicht rechtzeitig geleistet werden. Der Vollzug der Inkassohilfe oblag bisher den Kantonen, was jedoch zu einer ungleichen Behandlung führte.

Deshalb hat der Bundesrat die neue Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) verabschiedet und die Inkassohilfe damit schweizweit vereinheitlicht. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig – in Bezug auf die Inkassohilfe – in allen Kantonen gleich behandelt. Die InkHV enthält einen Mindestkatalog von Leistungen, die jede Fachstelle in den Kantonen anbieten muss. Die angestrebte Professionalisierung und Stärkung der Inkassohilfestellen soll dazu beitragen, das Gemeinwesen bei der Alimentenbevorschussung und der Sozialhilfe zu entlasten. Die notwendigen Anpassungen haben die Kantone bis zum Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung vorzunehmen.

Kein Spielraum für Änderungen

Indem die InkHV den Bereich der Inkassohilfe umfassend regelt, seien kaum mehr kantonaler Regelungen in diesem Bereich notwendig, schreibt die Glarner Regierung in einer Mitteilung. Im Wesentlichen seien bestehende Regelungen zur Inkassohilfe im kantonalen Recht aufzuheben oder anzupassen. Für die Kantone bestünde kein Spielraum, auf weitere Änderungen sei deshalb zu verzichten.

Alimentenbevorschussung unverändert

Insbesondere bestünde kein Anpassungsbedarf im Bereich der Bevorschussung. Der Landrat habe die Motion der SP-Fraktion «Anpassung Alimentenverordnung ALVO» abgelehnt. Auch die neue InkHV schaffe hier keinen Anpassungsbedarf; sie berühre den Bereich Bevorschussungen nicht, heisst es weiter. 

Neue Anlaufstelle

Die Alimentenhilfestelle werde als Fachbereich der Sozialen Dienste oft für Fragen rund um Unterhaltsvereinbarungen kontaktiert, schreibt der Kanton. Dem Bedürfnis nach einer Anlaufstelle wird nun in einem Pilotprojekt nachgekommen. Die Alimentenhilfestelle des Kantons Glarus schafft ein Beratungsangebot, wo Ratsuchende kostenlos und unverbindlich Informationen erhalten. Die Beratungen finden vorwiegend zu den Themen Unterhalt und Abänderungen für unverheiratete Personen statt. Es können aber auch allgemeine Fragen zum Beispiel zum Besuchsrecht oder der Vaterschaft angesprochen werden. (mas)

Hilfe und Informationen erhalten die Ratsuchenden von den beiden Fachfrauen Annina Scherzinger und Ursula Lienhard. Beratungen sind während den normalen Büroöffnungszeiten möglich. Zusätzlich bietet die Alimentenhilfestelle jeweils am Dienstagabend von 18.00 bis 20.00 Uhr Beratungen an. Es ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren über das Sekretariat des Stützpunkts Nord 055 646 69 70.

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