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Schweiz und Welt

Glarner Restaurants können als «Betriebskantinen» Gäste bewirten

Südostschweiz
01.03.2021, 14:53 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

Ab sofort können Glarner Restaurants eine Bewilligung erhalten, um eine «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» zu betreiben. Dafür müssten aber gewisse Anforderungen erfüllt sein, wie das Volkswirtschaftsdepartement des Kanton Glarus mitteilt:

  • Die Öffnungszeiten sind auf Werktage und von 11 bis 14 Uhr beschränkt.
  • Der Zugang ist nur für Berufstätige aus den folgenden Branchen erlaubt: Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice.
  • Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei der «Betriebskantine» angemeldet werden.
  • Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist von den Betreibern sicherzustellen.
  • Die Mahlzeiten müssen für die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen finanziell tragbar sein.
  • Die betroffenen Arbeitgeber und deren «Betriebskantinen» müssen auf einer für die kantonalen Kontrollbehörden jederzeit einsehbaren und aktuell gehaltenen Liste eingetragen sein.
  • Der Gesamtarbeitsvertag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) ist einzuhalten.

Für die Konsumation gilt eine Sitzpflicht sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten, Verlassen und beim Aufsuchen des WCs. Der Abstand muss eingehalten werden, Gästegruppen müssen getrennt voneinander sitzen. Auch die Kontaktdaten der Personen müssen erhoben werden, heisst es in der Mitteilung. (so)

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