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Schweiz und Welt

Glarner Regierung gegen Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer

Südostschweiz
19.04.2022, 15:36 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Ein Massnahmenpaket, das der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, ist der Glarner Regierung sauer aufgestossen. Es sieht vor, die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten eingeschränkt werden sollen. Damit soll gemäss Bund der Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich reduziert werden. Wie der Kanton Glarus nun mitteilt, weist er in seiner Vernehmlassungsantwort darauf hin, dass sich in der Sozialhilfe die Höhe der Unterstützungsleistungen am Bedarf und nicht an der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz bemisst. Somit werde eine Ungleichbehandlung einer bestimmten Personengruppe geschaffen, wenn diese während einiger Jahre weniger Unterstützung erhält, weil sie aus dem Ausland zugereist ist.

Negative Auswirkungen

Eine Verknappung der Mittel sei kontraproduktiv, so die Glarner Regierung. Mit einem verminderten Grundbedarf werde es schwieriger, am sozialen Leben teilzunehmen. Dies könne sich, besonders bei Familien, die über den Familiennachzug in die Schweiz gekommen seien, integrationshemmend und somit nachteilig auswirken.

Begrüsst wird hingegen, dass bei der Bewertung der Integrationskriterien im Zusammenhang mit einem Härtefallgesuch neu auch das Absolvieren einer Aus- oder Weiterbildung berücksichtigt wird. Der Kanton Glarus engagiere sich in diesem Bereich stark und weise in diesem Zusammenhang mit der Integrationsvorlehre (Invol) einen Erfolg aus, heisst es weiter.

Bund verstösst gegen Verfassung

Nach Auffassung der Glarner Regierung überschreitet der Bund seine verfassungsmässigen Kompetenzen, wenn er die Sozialhilfe für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz einschränkt. Er würde auf Kosten der Kantone die Kompetenz zur Ausrichtung von Sozialhilfe für eine bestimmte Personengruppe zeitlich beschränkt an sich ziehen. Bis anhin lag die Regelung der Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone, was sich bewährt hat. Mit der vorgeschlagenen Lösung verstösst der Bund ohne Not gegen das Subsidiaritätsprinzip, wie die Glarner Regierung weiter schreibt. (red)

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