Glarner Landsgemeinde 2020 ist abgesagt
Am 2. Juli 2020 wurde das Coronavirus-Schutzkonzept für die auf den 6. September 2020 verschobene Landsgemeinde publiziert und laufend ergänzt. Als Kriterium, ob die Landsgemeinde überhaupt durchgeführt wird, hatte der Regierungsrat nach eingehenden Beratungen mit Experten und Bundesbehörden einen Grenzwert von 10 miteinander nicht verknüpften Ansteckungsfällen in den zwei Wochen vor der Landsgemeinde festgelegt.
Weltweit zeichne sich derzeit eine zweite pandemische Welle ab, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Auch im Glarnerland steige die Zahl der Ansteckungen seit Anfang August wieder kontinuierlich. Zwischen dem 10. und 24. August 2020 wurden 16 Personen im Kanton mit positivem Coronavirus-Befund registriert. Die Entwicklung der Fallzahlen, die ungünstige Prognose und die voraussichtlich tiefe Stimmbeteiligung hätten den Regierungsrat dazu bewogen, die Landsgemeinde 2020 definitiv abzusagen, heisst es weiter.
Dringliche Beschlüsse
Folgende Geschäfte sollen aufgrund ihrer Dringlichkeit oder zur Entlastung der Landsgemeinde 2021 dem Landrat zur Beschlussfassung unterbreitet werden:
- Wahl von Landammann und Landesstatthalter
- Festlegung des Steuerfusses
- Kantonales Geldspielgesetz
- Beitritt zum gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend der gemeinsamen Durchführung von Geldspielen
- Änderung des Steuergesetzes (nur Teil A)
- Änderung Verwaltungsrechtspflegegesetz
Die nächste Landsgemeinde muss diese Entscheide des Landrates noch bestätigen. Sämtliche anderen im Memorial für die Landsgemeinde 2020 traktandierten Geschäfte können auf die Landsgemeinde 2021 verschoben werden, heisst es. (mas)