Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre
Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmassliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte Richter Geza Szalai. Maja T. wird der linken Szene zugerechnet.
Der Richter hielt fest, dass Maja T. versucht habe, ein Opfer in Budapest lebensgefährlich zu verletzen, ohne dies umzusetzen. Auf Überwachungskameras sei festgehalten worden, dass die angeklagte Person sich einer Gruppe genähert habe, als diese dabei war, auf ein Opfer einzuschlagen. Daran habe sich Maja T. nicht beteiligt, sondern habe sich von dieser Gruppe entfernt, ein weiteres Opfer verfolgt und versucht, dieses Opfer zu schlagen, was aber nicht gelungen sei.
Zwar habe Maja T. planmässig als Teil einer kriminellen Vereinigung agiert, jedoch habe die erste Instanz diesen Umstand beim Strafmass überbewertet. In Ungarn können vollzogene ebenso wie versuchte lebensgefährliche Körperverletzungen mit 2 bis 8 Jahren Haft bestraft werden und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit 2 bis 16 Jahren Haft, erläuterte Richter Szalai.
Maja T. war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Ursprünglich hatte die Anklage die Höchststrafe von 24 Jahren Haft verlangt, bei der die Strafmasse für beide Tatbestände addiert worden wären. Im Berufungsverfahren verlangte die Staatsanwaltschaft mindestens 13 Jahre Haft sowie eine Verschärfung des Strafvollzugs: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüssen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung.