Gericht spricht Arbeiter nach tödlichem Unfall in Rüschlikon frei
Das Bezirksgericht Horgen hat am Mittwoch drei Landschaftsgärtner freigesprochen. Das Gericht hatte Zweifel, ob sie über die nötigen Sicherheitsmassnahmen Bescheid wussten. Beim tödlichen Unfall in Rüschlikon war ein Arbeitskollege gestorben.
Der Unfall passierte an einem Dienstagvormittag im Juli 2024 in Rüschlikon. Zwei Männer standen für Abspitzarbeiten in einer Baugrube, aus der später ein Regenwasserreservoir entstehen sollte. Einer war mit Aushubarbeiten beschäftigt.
Weil die Seitenwände in der knapp zwei Meter tiefen Grube nicht gesichert waren, rutschte plötzlich eine der Seitenwände ab und begrub einen der Männer unter sich. Der 53-jährige Verschüttete wurde sofort durch Arbeitskollegen und die Rettungskräfte befreit und ins Spital gefahren. Kurz darauf starb er jedoch.
Schwierigster Tag des Lebens
Alle Beteiligten arbeiteten für die gleiche Gartenbaufirma. Drei standen am Mittwoch vor Gericht. Zwei der Beschuldigten sprachen in ihrem Schlusswort vom schwierigsten Tag des Lebens und einem unheimlich traurigen Ereignis. Ein Freund und Arbeitskollege sei gestorben, Schuld daran trage aber keiner. Offen blieb, ob die Landschaftsgärtner über Sicherheitsmassnahmen bei grösseren Baugruben Bescheid wussten.
Genau diese Zweifel hatte auch der Richter. «Das Ereignis ist tragisch», sagte er bei der Urteilseröffnung. Doch es sei nicht nachzuweisen, dass die Männer von den nötigen Sicherheitsmassnahmen Kenntnis hatten. Die Firma habe zwar ein Merkblatt gehabt. Es sei aber nicht dokumentiert, dass dieses allen bekannt war. Sie hätten weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt.
Wenig Aussagen vor Gericht
Vor Gericht sagten die Männer wenig. Er sei gar nicht vor Ort gewesen, sagte der 30-jährige Vorarbeiter. Der Projektleiter gab ihm die Bewilligung für den Aushub. Gearbeitet hat dann aber der andere Vorarbeiter. Informationen über Sicherheitsmassnahmen bei tiefen Baugruben durch die Firma habe er nicht gehabt, sagte der Mann.