Gericht in Horgen verhandelt erneut gegen mutmassliche Quäl-Eltern
Das Bezirksgericht Horgen hat den Prozess gegen ein mutmassliches Quäl-Elternpaar neu angesetzt. Am heutigen Montag müssen sich Mutter und Vater erneut verantworten. Die erste Verhandlung im Januar 2024 endete ohne Urteil.
Ein 45-jähriger Vater und eine 44-jährige Mutter stehen wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, ihre heute volljährige Tochter jahrelang physisch und psychisch schwer misshandelt zu haben. Die Anklage forderte im ersten Prozess Freiheitsstrafen von vier Jahren für beide Elternteile.
Bereits im Januar 2024 fand eine Hauptverhandlung in dieser Sache statt. Das Gericht fällte damals jedoch kein Urteil. Im Rahmen der Urteilsberatung kamen die Richter zum Schluss, dass der Sachverhalt noch nicht spruchreif sei.
Die medizinische Aktenlage, insbesondere ein Befund aus dem Jahr 2022, reichte nicht aus, um die Schwere der psychischen Schädigung des mutmasslichen Opfers abschliessend zu beurteilen. Das Gericht ordnete ein psychiatrisches Gutachten an, welches klären soll, ob die psychischen Schäden der jungen Frau im direkten Zusammenhang mit den Taten der Eltern stehen.
Jahrelanges Martyrium
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen extrem schwer. Die Gewalttaten sollen begonnen haben, als das Mädchen fünf Jahre alt war. Bis über ihre Volljährigkeit hinaus soll die Tochter einem drakonischen Strafsystem ausgesetzt gewesen sein.
Laut Anklageschrift sperrten die Eltern das Kind regelmässig und bis zu drei Tage lang in sein Zimmer ein, welches es nur für Toilettengänge verlassen durfte. Zur Bestrafung sei das Mädchen zudem immer wieder aus dem Haus gesperrt worden, teilweise im Winter ohne Jacke und Schuhe, woraufhin es im Auto, im Garten oder im Keller Schutz suchen musste.