Gericht Bülach verurteilt Autofahrerin wegen tödlichem Fehler
Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch eine 58-jährige Autofahrerin wegen einer folgenschweren Unaufmerksamkeit verurteilt. Es sprach die Deutsche wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Sie hatte den Tod einer 90-jährigen Buspassagierin verursacht.
«Es muss ihr bewusst gewesen sein, dass es schwere Folgen haben kann, wenn sie die Vortrittsregel missachtet», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Die Beschuldigte habe zwar einen Kontrollblick gemacht, allerdings zum falschen Zeitpunkt.
Als die 58-Jährige am 16. Februar 2024 bei der Tankstelle am Flughafen in die Strasse einbiegen wollte, um ihren Mietwagen zurückzubringen, hatte sie den Blick nach rechts gerichtet und wartete ein vorbeifahrendes Auto ab. Den von links kommenden Bus bemerkte sie jedoch nicht, weil sie nicht erneut nach links schaute.
Auto und Bus kollidierten so stark, dass eine 90-jährige Passagierin aus dem Sitz geschleudert wurde. Sie rutschte unter einer Sitzreihe hindurch und stiess mit dem Kopf ungebremst in den vorderen Radkasten. Dort blieb sie mit schwersten Rückenverletzungen liegen, die zur sofortigen Lähmung von Armen und Beinen und zu Kreislaufversagen führten.
Am Tag nach dem Unfall entschieden die Angehörigen, die lebensverlängernden Massnahmen wegen der schlechten Prognose abzustellen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche für den Tod der 90-Jährigen verantwortlich war.
Es verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 2000 Franken und zu einer Busse von 10'000 Franken. Für die Geldstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren.