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Schweiz & Welt

Für die Todesfälle wird niemand juristisch belangt

Südostschweiz
16.06.2019, 08:28 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Bergsturz von Bondo vom August 2017 hatte acht Wanderern das Leben gekostet. Sie waren damals am Piz Cengalo unterwegs gewesen, als plötzlich drei Millionen Kubikmeter Felsmassen ins Tal donnerten.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden klärte deshalb ab, ob die Wanderer ausreichend vor der Gefahr im Gebiet gewarnt worden waren.  Jetzt steht fest: Für die Todesfälle wird niemand juristisch belangt. Die Bündner Justiz hat die Untersuchung dazu eingestellt, wie die NZZ am Sonntag berichtet. Am Mittwoch sei eine entsprechende Verfügung erlassen worden.

Der zuständige Staatsanwalt Maurus Eckert sagte gegenüber der Zeitung, dass das Ereignis nicht vorhersehbar war. Deshalb könne niemandem Fahrlässigkeit angelastet werden. (so)

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