Für die meisten Kulturgüter von Bedeutung besteht ein Notfallplan
«Plan B» für Ostschweizer Kulturgüter
Was passiert mit den Kulturgütern der Ostschweiz, sollte ein Notfall eintreten? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat kürzlich eine Vorlage für Notfallpläne veröffentlicht, den es den Kantonen zur Verfügung stellt. Das ist der Stand der Dinge in der Region.
Notlagen könnten Kulturgüter genauso bedrohen wie Wasser- und Feuerschäden oder Vandalenakte. Auch in bewaffneten Konflikten werde das kulturelle Erbe eines Landes oft gezielt angegriffen, heisst es auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs). Um den Kulturgüterschutz zu stärken, hat es eine neue, digitale Vorlage erarbeitet, «die kulturellen Institutionen und verantwortlichen Personen ermöglicht, Schutzmassnahmen für die in ihrer Obhut stehenden Kulturgüter zu planen».
Die Vorlage des Bundes umfasst sechs interaktive Module im Pdf-Format. Jedes Modul entspricht einem Arbeitsschritt und bildet zusammen mit den anderen Modulen die Struktur des Notfallplans. Das Tool sei bewusst einfach konzipiert worden, damit es von Institutionen jeder Art und Grösse eingesetzt werden könne, heisst es auf der Webseite dazu.
«Notfallpläne gab es schon vorher»
Wo stehen die Ostschweizer Kantone beim Schutz ihrer Kulturgüter? Gemäss einer kürzlich verschickten Mitteilung setzt der «Zivilschutz Appenzell Ausserrhoden diese Vorlage bereits ein und unterstützt die interessierten Museen im Kanton bei der Umsetzung des Notfallplans; erstmals nun im Appenzeller Volkskunde-Museum Stein, im Museum Gais und im Museum Henry Dunant in Heiden».
Um es vorwegzunehmen: In den meisten Ostschweizer Kantonen sind die Arbeiten zur Erstellung von Notfallplänen angelaufen oder bereits fortgeschritten. Auf Anfrage von Keystone-SDA präzisieren Ursula Steinhauser, Leiterin des Amtes für Kultur Appenzell Ausserrhoden, und Marc Rüdin, Leiter Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in Appenzell-Ausserrhoden: «Notfallpläne gab es schon vorher. Einzelne Museen und Institutionen haben bereits damit gearbeitet.» Mit der vom Bund im Februar 2026 publizierten Vorlage arbeite man im Kanton Appenzell Ausserrhoden seit März dieses Jahres.