Zum Hauptinhalt springen
Schweiz und Welt

Frist verlängert: Umsatzverluste können länger eingereicht werden 

Hannah Hitz (hai)
12.08.2021, 13:41 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffene Bündner Unternehmen können beim Kanton Graubünden finanzielle Unterstützung in Form von Härtefallhilfen beantragen. Dies gilt für Unternehmen, die bis zu fünf Millionen Franken im Jahr verdienen.

Die Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten wird um zwei Wochen verlängert. Dies teilt der Kanton Graubünden am Donnerstag mit.

Unterstützungsbeiträge erhält, wer bis zum 30. Juni das erste ordentliche Gesuch um Härtefallhilfen für Verluste bis Ende März gestellt hat. Diese Frist wird nicht verlängert.

Die behördlichen Massnahmen haben sich noch bis in den Frühsommer hingezogen. Deshalb können Unternehmen nun zusätzliche Umsatzverluste, die sie von April bis Juni erlitten haben, auch noch einreichen. Die Einreichefrist ist bis zum 31. August 2021 verlängert worden. Danach nimmt der Kanton keine Nachreichungen mehr entgegen. Nicht von der Frist betroffen sind Unternehmen, die Unterlagen nachliefern müssen. (hai)

Weitere Informationen findet Ihr hier.

Mehr zum Thema: Politik, Kanton Graubünden