Experte für Zollrückforderungen: «Es geht um sehr viel Geld»
Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Grossteil der von der Trump-Regierung eingeführten Importzölle für nichtig erklärt. Schweizer KMU eröffnet sich mit dem US-Zollurteil eine Chance, zu viel bezahlte Zölle zurückzufordern.
Das genaue Vorgehen ist aber noch unklar und die Situation extrem volatil, wie Alfonso Orlando, Handelsexperte bei der Organisation Switzerland Global Enterprise (S-GE), im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP sagt.
Interview: Leah Sü
AWP: Herr Orlando, können Schweizer KMU nun zu viel gezahlte Zölle zurückfordern?
Alfonso Orlando: Derzeit ist unklar, ob und wie zu viel gezahlte Zusatzzölle zurückgefordert werden können. Rückerstattungsanträge sind bislang nur durch US-domizilierten Unternehmen möglich, beispielsweise über Schweizer Tochtergesellschaften in den USA.
AWP: Was wären denn die Möglichkeiten?
AO: Die Prozedur ist noch offen. Entweder wird die Regierung ein Rückerstattungsverfahren über die US-Zollbehörde einführen. Oder Unternehmen müssen beim US Court of International Trade (CIT) klagen. Auf jeden Fall werden Importeure wohl selber aktiv werden müssen, um mögliche Rückerstattungen zu sichern.
AWP: Das heisst, entweder reichen sie einen üblichen Antrag über die Zollbehörde ein oder sie müssen vor Gericht gehen?
AO: Genau. Falls der Prozess über das ordentliche Verfahren abläuft, können Importeure einen Antrag über das elektronische «ACH-Refund-Verfahren» der US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) stellen. Solche, die bereits geschätzte Zölle hinterlegt haben, können eine Korrektur einreichen und eine Rückerstattung beantragen. Und wenn die Anmeldung bereits abgeschlossen ist, können sie innerhalb von 180 Tagen einen Einspruch einlegen.