Ex-Angestellte der St. Galler Staatsanwaltschaft muss vor Gericht
Eine ehemalige Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft St. Gallen muss sich am 23. Oktober wegen Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Die Frau gab geheime Informationen an ihren Bruder weiter. Auch er ist angeklagt, weil er seine Schwester zu den Taten angestiftet haben soll.
Die Mitteilung kam von ihrem Bruder: Sie solle ihm alles mitteilen, was sie über den Fall seines Kollegen finden könne, schrieb er in einer Whatsapp-Nachricht. Am selben Tag folgte eine Antwort.
Es habe nach einer Auseinandersetzung, die in einer Messerstecherei mündete, eine Hausdurchsuchung gegeben, teilte sie ihrem Bruder mit. Sein Freund sei verhaftet worden. Die Behörden hätten ein Messer und einen Schlagring sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage acht Fälle solcher Amtsgeheimnisverletzungen auf. Sie zeichnet darin das Bild eines zwielichtigen Bruders, der sich in den Jahren 2023 und 2024 über seine Schwester Informationen zu Strafverfahren von Personen aus seinem Bekanntenkreis beschaffte.
Darin geht es beispielsweise um Fragen, ob jemand zu einem Vorfall Anzeige erstattete oder ob gewisse Einvernahmen stattgefunden hätten. Auch wollte er etwa in Erfahrung bringen, gegen welche Personen aus seinem Bekanntenkreis Strafverfahren hängig seien oder ob ein bestimmter Kollege mittlerweile wieder aus der Haft entlassen worden sei.
Ausbildungsdiplome gefälscht
Die heute 24-jährige Frau arbeitete als Sachbearbeiterin in der Abteilung Rechnungswesen bei der Staatsanwaltschaft. Sie hatte laut Anklageschrift Zugriff auf Journaleinträge der Polizei sowie ein System, auf dem die Staatsanwaltschaft ihre Fälle ablegt. Statt ihre Geheimhaltungspflicht zu erfüllen, bediente sie ihren Bruder mit den verlangten Informationen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin Anklage wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung.