Kleiner Landrat beharrt auf Wahltermin
Eigentlich existieren «dringliche» Vorstösse gar nicht im Davoser Politikbetrieb. Dennoch beeilte sich der KL mit der Beantwortung von Rüeschs Postulat, sodass es nach nur rund einem Monat bereits traktandiert wird. Wie aus den Sitzungsunterlagen des Grossen Landrates (GL) vom 17. August hervorgeht, will der KL am vorgesehenen Wahltermin nicht rütteln. Denn hätte er diesen früher angesetzt, hätte er vor dem 25. September durchgeführt werden müssen, da die Wahlbürger sonst zwei verschiedene Stimmrechtsausweise gleichzeitig zu Hause hätten (KL-Wahl und nationale Wahlen vom Oktober). Entsprechend stünden den Lokalparteien für die Wahl-Vorbereitung ausserhalb der Ferienzeit (ab 14. August) total nur zwei Wochen zur Verfügung – aus Sicht des KL «eine eindeutig zu kurze Frist für seriöse Vorbereitungsarbeiten».
Rüesch bemängelte zudem, dass zwischen einem möglichen zweiten Wahlgang am 10. Dezember und dem Amtsantritt per 1. Januar nur drei Wochen lägen. Der KL stellt sich auf den Standpunkt, den freien Sitz möglichst bald zu besetzen, um die temporären Stellvertretungen durch die übrigen Exekutiv-Mitglieder rasch wieder aufheben zu können. Zum Argument des Postulanten, solche enge Zeiträume seien bei vielen potenziellen Kandidierenden nicht mit den gängigen Kündigungsfristen zu vereinbaren, meint der KL, dass man gewillt ist, individuelle Lösungen mit dem neuen Behördenmitglied zu finden, damit dieses seine private Arbeit bis zur Kündigung parallel zur Amtsführung ausüben kann. Ob der GL das Ganze so sieht wie der KL und das Postulat bachab schickt, zeigt sich am 17. August. An den Terminen etwas ändern kann er dennoch nichts. Die Festsetzung liegt ausschliesslich in der Kompetenz des KL.