Erbschaft, Maiensässe und Elternberatung
Die kantonale Nachlasssteuer soll neu zu einer kantonalen Erbanfallsteuer werden. Das ist der Kern der Debatte, die der Grosse Rat in seiner Februarsession ab Montag führen wird. Mit der Teilrevision des Steuergesetzes und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern will die Regierung damit die Regelungen im Kanton und in den Gemeinden vereinheitlichen. Diese können bereits jetzt zusätzlich zur kantonalen Nachlasssteuer eine kommunale Erbanfallsteuer erheben, müssen das aber nicht tun, auch weiterhin nicht.
Steuersenkung wird kritisiert
Gegen die grundsätzliche Stossrichtung der Revision dürfte in der Debatte kaum Kritik aufkommen. Zum Zankapfel wird aber die Höhe der neuen Erbschaftsbesteuerung werden. Die Regierung schlägt vor, dass nicht nur, wie bisher, Ehegatten, Kinder und Konkubinatspartner auf kantonaler Ebene steuerbefreit sind, sondern neu auch die Eltern. Die Erbberechtigten aus dem elterlichen Stamm sollen ihren Anteil zudem statt bisher zu zehn nur noch zu fünf Prozent versteuern müssen. Im Gegenzug steigt der Steuersatz für die übrigen Empfänger von bisher zehn auf neu 15 Prozent an.
Es sei «finanzpolitisch verantwortungslos», dass die Erbschaftssteuern gesenkt werden, kritisiert die SP in einer Stellungnahme. Graubünden könne sich die zu erwartenden Steuerausfälle von vier bis fünf Millionen Franken nicht leisten. Stossend sei eine Steuersenkung vor allem deshalb, weil davon nur «ohnehin schon vermögende Personen» profitierten.
Anderer Meinung dürfte die Mehrheit der vorberatenden Kommission sein, die beantragt, neu auch nicht gemeinsame Nachkommen von Ehegatten und Konkubinatspartnern sowie deren jeweilige Nachkommen von der Steuerpflicht auszunehmen. Am neuen Steuersatz von fünf Prozent für den elterlichen Stamm will sie nicht rütteln – daran rütteln wird in der Debatte aber die SP, die den Satz von zehn Prozent beibehalten will.