Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer
Jahrzehnte nach den NS-Verbrechen kämpfen Opfer weiter um Entschädigung – im Streit darüber hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten ausländischer Kläger getroffen.
Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiterhin versuchen, auf Vermögenswerte Deutschlands in Italien zuzugreifen – etwa bei Unternehmen wie der staatseigenen Deutschen Bahn.
Wo die Ursache des Streits liegt
Ausgangspunkt ist das Massaker von Distomo am 10. Juni 1944. In dem mittelgriechischen Dorf töteten Einheiten der Waffen-SS 218 Zivilisten. Insgesamt kamen während der deutschen Besatzung in Griechenland rund 130.000 Menschen ums Leben.
Jahrzehnte später sprach ein Landgericht in der griechischen Provinzstadt Livadia den Hinterbliebenen der Opfer 28 Millionen Euro (rund 25,7 Millionen Franken) Entschädigung zu. Eine Pfändung etwa des traditionsreichen Goethe-Instituts wurde jedoch vom Justizminister gestoppt. Er berief sich auf einen Artikel des griechischen Strafrechts, wonach der Justizminister die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen aufhalten kann, die die Beziehungen zu anderen Staaten gefährden könnten.
Zwar urteilte der oberste griechische Gerichtshof (Areopag) 2000, dass deutsches Eigentum grundsätzlich gepfändet werden dürfe. Da die Vollstreckung aber blockiert blieb, wandten sich die Kläger an italienische Gerichte und erreichten die Anerkennung des Eigentumsrechts durch das Berufungsgericht Florenz, die vom Kassationsgerichtshof bestätigt wurde.
Auf dieser Grundlage leitete die Region Sterea Ellada als Vertreterin der betroffenen Gemeinde ein Vollstreckungsverfahren in Rom unter anderem gegen die Deutsche Bahn AG ein. Die Kläger argumentieren, dass sich über Vermögenswerte staatlicher Unternehmen Geld eintreiben lasse. Die Bahn wehrte sich dagegen und bestritt, für solche Forderungen haftbar gemacht werden zu können.
Italienisches Gesetz verschärft den Streit