Energiespar-Contracting als Herausforderung für Vermieter
von Marc Berger, eidgenössisch diplomierter Immobilien-Treuhänder und Mitglied beim Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft Graubünden
Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sollte jedem Vermieter von eben solchen Räumen ein Begriff sein. Dient es doch als Regelwerk für die Mietzinsgestaltung. Unter anderem ist darin definiert, welche Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten an die Mieter weiterverrechnet werden dürfen. Kosten für Reparatur und Erneuerung sowie Verzinsung und Abschreibung der Anlagen dürfen nicht an-gerechnet werden (vgl. Art. 6 VMWG).
Energiespar-Contracting – neue Form
Seit geraumer Zeit ist das Thema Energie-Contracting (Bezug von Heizenergie oder Warmwasser aus einer externen Quelle) in aller Munde. Eine neuere Form ist das Energiespar-Contracting (ESC). Diese Thematik bildet sodann auch die Ausnahme zur oben genannten Regelung, da die Anlagekosten (Investitionen) als Nebenkosten weitergegeben werden dürfen.
Sparanreize schaffen
Am 1. Juni 2020 setzte der Bundesrat die Verordnungsänderung (vgl. Artikel 6c VMWG) in Kraft. Das ESC soll dazu dienen, durch Energiesparmassnahmen eines externen Dienstleisters, den Energieverbrauch einer Liegen-schaft und somit die anfallenden Nebenkosten für die Mieter (voraussichtlich) zu senken. Die Massnahmen sollen aufeinander abgestimmt werden, um die optimale Wirkung zu entfalten. Dies soll für Hauseigentümer Anreize schaffen, energetische Sanierungen vorzunehmen.
Tücken, die beachtet werden müssen
In einem Vertrag zwischen Energiedienstleister (Contractor) und Eigentümer wird festgehalten, welche technischen und allenfalls baulichen Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs umgesetzt werden. Der Contractor verpflichtet sich über die vereinbarte Vertragsdauer hinweg, Energieeinsparungen im definierten Umfang vorzunehmen. Dafür erhält er ein Entgelt. Die Investitionskosten trägt nicht der Eigentümer. Das hört sich zunächst verlockend an. Es gibt aber ein paar Tücken, die nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.