Empörung bei Disentiser Zweitwohnungsbesitzenden
Feriengäste vieler Bündner Regionen kommen während ihres Aufenthaltes zu verschiedenen Vergünstigungen wie beispielsweise gratis Museumseintritte oder eine uneingeschränkte Benutzung der Bergbahnen. Auch in der Region Sedrun-Disentis gibt es eine solche Gästekarte für Hotelgäste, Ferienwohnungsmieterinnen und –mieter und Zweitwohnungsbesitzende.
Bis anhin wurden all diese Gäste gleichbehandelt. Vergangene Woche wurden die Zweitwohnungsbesitzenden von der Tourismusorganisation darüber informiert, dass die uneingeschränkte Nutzung der Bergbahnen im Sommer 2021 gestrichen wird. Die Nutzung ist noch während sieben aufeinanderfolgenden Tagen gratis.
In einer Medienmitteilung schreiben nun die Vorstände der Interessensgemeinschaft (IG) Tujetsch und der Interessensgemeinschaft Zweitwohnungseigentümer und –eigentümerinnen: «Zweitwohnungsbesitzende werden durch die Gästekarte Sedrun-Disentis diskriminiert». Die Zweitheimischen werden laut der Mitteilung als «Zweitklass-Gäste behandelt.»
«Schlag ins Gesicht»
Wie Vreni Müller-Hemmi, Präsidentin der IG Tujetsch, gegenüber dem Regionaljournal Graubünden sagt, war diese Aktion ein Schlag ins Gesicht: «Das hat die bisherige Politik, die wir betrieben und auch von der Seite der Gemeinde erfahren haben, infrage gestellt.» Man habe nicht den Anspruch, dass alles gratis sein solle, betont Hemmi. Es sollen jedoch alle gleich behandelt werden.
Simona Barmettler, Tourismusdirektorin der Region, erläutert darauf: «Diskriminierung ist das falsche Wort.» Der Tourismusorganisation würden aber die finanziellen Mittel fehlen, um alle Kosten weiterhin decken zu können. Trotzdem gibt sie zu: «Man hätte vielleicht wirklich eine bessere Lösung finden können, wenn man verstärkt zusammen kommuniziert hätte.»
Widerspruch zu kantonaler Ebene
Wie die beiden Interessensgemeinschaften in ihrer Mitteilung weiter schreiben, steht dieses Handeln im grossen Widerspruch zu den Bestrebungen auf kantonaler Ebene, die Anliegen Zweitheimischer stärker zu gewichten. Die Vorstände prüfen nun, ob eine Unterscheidung von Gästekategorien bei Gästekartenleistungen überhaupt rechtmässig ist. Sie stützen sich dabei auf das kantonale Tourismusgesetz, welches keine verschiedenen Kategorien von Gästen kennt. (nua)