Schweiz und Welt
Elektronische Überwachung soll ab 2022 möglich sein
Die Gesetzesänderung soll bereits ab dem 1. Januar 2022 dringlich in Kraft gesetzt werden. Das schreibt der Glarner Regierungsrat über eine Vorlage, die bessere Schutzmassnahmen für Opfer häuslicher Gewalt und Stalkings vorsieht. So sollen zivilrechtliche Rayon- und Kontaktverbote mittels elektronischer Überwachung durchgesetzt werden können. In der Vernehmlassung sei die Vorlage bereits auf breite Zustimmung gestossen, so die Regierung.
Die bundesrechtlichen Bestimmungen treten zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft. Da die Landsgemeinde erst danach stattfindet, soll der Landrat die Bestimmungen vorläufig dringlich in Kraft setzen. Der Beschluss des Landrats gilt bis zur nächsten Landsgemeinde. (so)
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