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Schweiz und Welt

Elektronische Überwachung geht in die Vernehmlassung

Südostschweiz
06.10.2021, 14:23 Uhr
vor 9 Minuten

Der Regierungsrat verabschiedet eine Gesetzesanpassung zuhanden der Vernehmlassung. Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen soll der Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) gestärkt werden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. 

Die Bestimmung ermöglicht es unter anderem, Schutzmassnahmen in Form von zivilrechtlichen Rayonverboten besser durchsetzen zu können. Ein Rayonverbot untersagt einer betroffenen Person den Aufenthalt innerhalb eines bestimmten Gebiets. Zudem können auch Kontaktverbote besser durchgesetzt werden, indem eine gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer elektronischen Überwachung geschaffen wird.

Gesetzesänderung kommt im Nachhinein vor Landsgemeinde

Um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, muss das kantonale Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch angepasst werden. Auch das Umsetzungsverfahren muss geregelt werden, heisst es weiter. Die finanziellen Auswirkungen hängen davon ab, in wie vielen Fällen die Glarner Gerichte ein solches Verfahren anordnen. Bisher wurden im Schnitt jährlich ein Dutzend Kontakt- und Rayonverbote verhängt, wobei nicht in jedem dieser Fälle eine elektronische Überwachung hätte angeordnet werden können.

Die Gesetzesänderung soll nach der verkürzten Vernehmlassung durch den Landrat dringlich per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt und der nächsten Landsgemeinde 2022 zur Genehmigung unterbreitet werden. (so)

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