Elektronische Steuererklärung kann ohne Unterschrift eingereicht werden
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung genehmigt, mit welcher verschiedene Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes in die kantonale Steuergesetzgebung überführt werden. Weiter hat die Regierung die Bestimmungen der Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden vom 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt, mit welchen die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, um in Zukunft die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift zu ermöglichen. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom Donnerstag hervor.
Da die Steuerverwaltung über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügt, könne neu ab dem 1. Januar 2022 für Steuererklärungen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Gewinn- und Kapitalsteuern ab Steuerperiode 2021 bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf die Unterzeichnung verzichtet und stattdessen eine elektronische Bestätigung mittels des mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellten Passcodes abgegeben werden.