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Schweiz und Welt

Einsprache gegen Ausbau der Flüelapassstrasse im Bereich Tschuggen

Davoser Zeitung
01.04.2022, 11:45 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Heute umfährt die Strasse die Gebäude beim Tschuggen in einer S-Schlaufe. Neu soll die Strasse mit einem langgezogenen Bogen nordöstlich hinter dem Restaurant beziehungsweise zwischen dem Restaurant und der Kapelle geführt werden. Die geplante Verlegung der Strasse bedingt die Anpassung von diversen Nebenanlagen wie zum Beispiel Bushaltestelle, Parkplatz und Fussweg.

Nicht bewilligungsfähig

Der Bündner Heimatschutz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beurteilen das Projekt als mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Natur- und Heimatschutz nicht vereinbar und haben gegen den geplanten Durchstich Einsprache erhoben.

Massiver landschaftlicher Eingriff

In Tschuggen findet sich eine landschaftlich heikle Situation, die den weithin sichtbaren Abschluss einer Geländekammer talabwärts bildet. Die bestehende Strasse trägt diesem Moment Rechnung, indem sie sich mit einer doppelten Spitzkehre dem Gelände anpasst. Der geplante Strasseneinschnitt bedingt riesige Eingriffe in die Landschaft in Form von Felsabtrag und mächtigen Geländeaufschüttungen. Das ist mit dem Gebot der Landschaftsschonung nicht vereinbar.

Schwerwiegende Auswirkungen auf bestehendes Bautenensemble

Durch den unsensiblen Durchstich inklusive Verbreiterung der Fahrbahn und neuer Parkplatzplanie würde auch die Situation Weiler-Kapelle-Spitzkehren, die heute eine räumliche Einheit bildet, vollständig zerstört. Die kantonal geschützte Tschuggenkapelle von 1870 steht in funktionalem Zusammenhang mit dem 1866/67 geschaffenen Strassenverlauf und ist auf die räumlichen Verhältnisse der Zeit ausgerichtet.

Heute steht die Kapelle Maria zum Schnee rund 6 Meter über der Strasse. Nach dem geplanten Eingriff würde die Strasse im betreffenden Bereich rund 1.5 Meter höher als die Kapelle liegen. Auch das Restaurant Tschuggen käme unterhalb des neuen Terrains zu stehen. Durch die zwischenliegende Strasse würde der enge Bezug der Gebäude zueinander ruiniert, insofern, als die beiden Bereiche Gasthaus-Kapelle in ihrer Wahrnehmung komplett voneinander getrennt würden. Weiter schwer beeinträchtigt würde das Ensemble durch den neuen Parkplatz. Die jetzige Parkierungsfläche liegt an einem diskreten Standort gleich hinter der Baugruppe und ist vom Tal her nicht einsehbar. Neu würde der Parkplatz prominent zur Schau gestellt, als wäre er eine Attraktion.

IVS-Objekt betroffen

Die 1866/67 erstellte «Kunststrasse» über den Flüelapass ist im Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS als Objekt von nationaler Bedeutung klassiert und mit der zweithöchsten Schutzkategorie «historischer Verlauf mit Substanz» bewertet.

Obwohl Kunststrassen, wie der Name besagt, mit vielen Kunstbauten und möglichst gleichmässigen Steigungsverhältnissen (bei der Flüelapassstrasse war die Vorgabe: nicht über 10 Prozent) bereits relativ prägend in die Landschaft eingefügt wurden, bilden sie mit dieser gleichwohl eine Einheit und ordnen sich harmonisch ein. Dies zeigt sich besonders schön auch beim Tschuggen. Hier findet sich eine Geländestufe, welche wegen der Vorgabe der maximalen Steigung mit einer grossen Kehre, konstruktiv unterstützt durch zahlreiche Stützbauwerke, überwunden wird. Die Strasse steht mit ihrer feinfühligen Einordnung im Dialog mit der strukturierten alpinen Landschaft. Landschaftselemente wie Felsen, Gräben, Senken, Hangpartien finden ihre Entsprechung in Konstruktionselementen der Strasse, welche heute noch ablesbar sind. Der geplante Neubau übergeht die landschaftsprägenden Kleinformen und deren Entsprechung und bildet künftig klares Primat über die traditionelle Verkehrslandschaft.

www.heimatschutz-gr.ch

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