Ein «Ja, aber…» bei der diesjährigen Landsgemeinde
Aufgrund der Covid-Pandemie wurde die Landsgemeinde vom ordentlichen Datum im Mai auf Sonntag, 5. September, verschoben. Der Regierungsrat hat sich entschieden, die Landsgemeinde nach einem vordefinierten Szenario, das eine allgemeine Schutzmaskenpflicht vorsieht, durchzuführen. Dies teilte der Kanton am Dienstag mit.
Schutzmaskenpflicht als zentrales Element
Schutzmasken und Desinfektionsmaterial werden vor Ort abgegeben, wie der Kanton schreibt. Schutzmasken seien beim Einzug in den Ring, im Ring sowie beim Auszug aus dem Ring und auf der Zuschauertribüne Pflicht. Für gefährdete Personen würden zudem FFP2-Schutzmasken abgegeben. Für Personen mit einer ärztlichen Dispensation von der Schutzmaskenpflicht werde ein abgetrennter Sektor im Landsgemeindering mit separatem Eingangsbereich eingerichtet, in welchem die Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen, heisst es weiter. Die allgemeine Schutzmaskenpflicht bleibe während der Landsgemeinde bestehen, ausgenommen davon sind Rednerinnen und Redner. Ein Nachweis einer Impfung oder Testung sei hingegen nicht erforderlich.
Eingeschränktes Rahmenprogramm
Das Rahmenprogramm zur Landsgemeinde wird eingeschränkt. Abgesagt wurde der traditionelle Flohmarkt am Landsgemeindesamstag. Im Ring sind ausserdem nur wenige offizielle Gäste zugelassen, weitere Gästekarten werden nicht abgegeben. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit(BAG). Der Regierungsrat bittet alle Teilnehmenden, sich die Covid-App auf das Handy zu laden. Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, weder an der Landsgemeinde noch an den Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.