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Schweiz und Welt

Diesen Winter sind Heizpilze vor den Beizen erlaubt

Südostschweiz
04.11.2020, 04:30 Uhr
heute um 16:56 Uhr

Aussenheizungen verbrauchen viel Energie. Deshalb sind sie im Kanton Glarus und den meisten Kantonen nur mit einer Bewilligung zugelassen. Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn erneuerbare Energie verwendet wird oder bestimmte, wichtige Gründe vorliegen. Das Coronavirus hat nun einen wichtigen Grund geliefert: Viele Gastrobetriebe sind im Winter auf zusätzliche Flächen im Freien angewiesen, um die Abstandsregeln einhalten zu können.

Der Verband Gastro Glarnerland und die Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons haben sich darauf verständigt, unter welchen Bedingungen Aussenheizungen eingesetzt werden dürfen. Das hat der Kanton gestern gemeldet.

CO2 muss kompensiert werden

Heizpilze dürfen demnach verwendet werden, wenn sie entweder mit erneuerbarer Energie etwa aus Holzpellets, mit zertifiziertem Strom oder CO2-kompensiert betrieben werden. In diesen Fällen wird eine Bewilligung ausgestellt und eine Vignette abgegeben. Für die gebräuchlichsten Modelle, die mit Flüssiggas betrieben werden, ist eine Bewilligung nur möglich, wenn dafür eine CO2-Kompensationsabgabe von 60 Franken für den Zeitraum bis Ende 2021 bezahlt wird. Diese Abgabe werde für CO2-Massnahmen in der Region eingesetzt. Auch in diesen Fällen wird eine Vignette abgegeben. Vignetten können online bei der Abteilung Umweltschutz und Energie oder bei den Gemeinden bezogen werden. Das Modell der CO2-Kompensation für Heizpilze wird unter anderem im Kanton Graubünden seit einigen Jahren betrieben.

«Die Abteilung Umweltschutz und Energie sowie der Verband Gastro Glarnerland sind überzeugt, eine gute Lösung für die besonderen Umstände des kommenden Winters gefunden zu haben», heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Ende des nächsten Jahres werde beurteilt, ob sich dieses Vorgehen bewährt hat und wie in Zukunft vorzugehen ist. (mitg/uw)

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