«Diese Arbeit wird nie ganz abgeschlossen sein»
In der Ostschweiz wird der Schutz von Kulturgütern zunehmend systematisch angegangen. Notfallpläne für bedeutende Objekte sind weitgehend erstellt. Keystone-SDA hat beim Leiter des Amts für Denkmalpflege des Kantons Thurgau nachgefragt, wie sich die Situation für ihn konkret darstellt.
Daniel Häberli ist Abteilungsleiter Kulturgüterschutz und kirchliche Kunst beim Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau. Er erklärt, was es mit der Priorisierung von Kulturgütern auf sich hat und wie sich der Weg zur Notfallplanung für Kulturgüter im Kanton Thurgau gestaltete.
Keystone-SDA: Hat der Kanton Thurgau schon Notfallpläne eingeführt?Daniel Häberli: Grundsätzlich sind im Kanton Thurgau die Eigentümer für den Schutz ihrer Kulturgüter sowie für die nötigen Vorsorgemassnahmen verantwortlich. Mit der Reorganisation des Kulturgüterschutzes (KGS) per 1. Januar 2020 erhielt die kantonale Fachstelle für KGS jedoch sinnvollerweise den Auftrag, ebendiese Eigentümer bei der Erstellung von Notfallplänen und anderen präventiven Massnahmen zu beraten und zu unterstützen. Seither ist es gelungen, für die meisten Sammlungen und archäologischen Objekte sowie für diverse Kirchen und Kirchenschätze von nationaler Bedeutung Notfallpläne zu erstellen. Diese Arbeit wird jedoch nie ganz abgeschlossen werden können. Denn wenn dereinst alle KGS-Objekte über einen Notfallplan verfügen, müssen diese Notfallpläne regelmässig überprüft, aktualisiert und wo möglich optimiert werden. Ansonsten verlieren sie ihre positive Wirkung schnell.
Welche Kulturgüter werden priorisiert?
Die Grundlage für meine Arbeit ist das KGS-Inventar des Bundes. Die neueste Version dieses Inventars wurde am 13. Oktober 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Zur Erstellung und Aktualisierung schlägt jeder Kanton Kulturgüter seines Kantonsgebietes aus den Kategorien Gebäude, Sammlungen und Archäologie vor. Die Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz überprüft und bewertet die Vorschläge und unterbreitet dem Bundesrat eine landesweite Liste mit den wichtigsten Kulturgütern zur Genehmigung. Die Kulturgüter sind in zwei Kategorien eingeteilt: Die KGS-A-Objekte sind von nationaler Bedeutung und geniessen die höchste Priorität, B-Objekte sind von regionaler Bedeutung und haben zweite Priorität. Zusätzlich können die Kantone selbstständig Objekte einer dritten Prioritätsstufe, KGS-C-Objekte, definieren.