Die Glarner Regierung verlängert die Unterstützung für die Wirtschaft
Der Regierungsrat beschloss im März 2020 Massnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Unter anderem schuf er einen kantonalen Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbststständigerwerbenden und von Personen, damit diese nicht in die Sozialhilfe abgleiten müssen.
Ausserdem gewährte der Kanton zinsgünstige Kreditverbürgungen an Unternehmen, in Ergänzung zur Bundeslösung im Umfang von maximal 10 Millionen Franken.
Beide Finanzhilfen seien Härtefällen vorbehalten gewesen und wurden bis 31. Juli 2020 befristet, schreibt der Glarner Regierungsrat in einer Mitteilung. Diese Mittel seien ausserdem für den Fall vorbehalten gewesen, dass die maximalen Bundesmittel zur Sicherung des Fortbestandes der Firma nicht ausreichten.
Die Massnahmen werden weitergeführt
Die Coronakrise ist allerdings auch jetzt noch nicht ausgestanden. Unterstützung werde von der Wirtschaft weiterhin benötigt, so der Regierungsrat. Bisher wurden aber nur wenige kantonale Mittel beansprucht. Dies erkläre sich dadurch, dass zunächst die entsprechenden Bundesmittel ausgeschöpft werden müssen.
Konkret wurden noch keine Hilfskredite (bis maximal 200 000 Franken) beansprucht. Zwei Anträge für Start-up-Bürgschaften wurden bewilligt und mit insgesamt 120 000 Franken aus dem Fonds für Hilfskredite finanziert.
Bisher wurden zudem 20 Soforthilfen ausbezahlt. Sie bewegten sich im Rahmen von 3500 bis 6000 Franken. Damit wurden Firmen mit insgesamt 3,3 Millionen Franken Umsatz unterstützt. Der Gesamtbetrag der ausbezahlten Hilfsbeträge betrage 74 000 Franken, schreibt der Regierungsrat weiter.