Der Zürcher Bezirksrat kippt das Trottoir-Parkieren für Handwerker
Handwerker und Spitexangestellte dürfen in der Stadt Zürich auch künftig nicht auf Trottoirs und in Parkverboten parkieren. Der Bezirksrat hat zwei Rekurse gegen die neue Parkkartenverordnung teilweise gutgeheissen, weil die Bestimmungen gegen Bundesrecht verstiessen.
Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände hatten gegen Teile der neuen Parkkartenverordnung rekurriert. Sie fürchteten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Trottoirs den Weg versperren.
Damit setzten sie sich teilweise durch: Der Bezirksrat Zürich hob Bestimmungen auf, die Handwerkern, Ärzten, Spitexpersonal, Handelsreisenden oder Personen im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen das Parkieren auf Trottoirs und in Parkverboten erlaubten, wie aus den am Freitag publizierten Entscheiden hervorgeht.
Verstoss gegen Bundesrecht
Für eine generelle kantonale oder kommunale Ausnahme vom Parkieren auf dem Trottoir lasse das Strassenverkehrsgesetz den Kantonen und den Gemeinden keinen Raum, heisst es im Entscheid. Die angefochtenen Bestimmungen der Parkkartenverordnung verstiessen gegen das übergeordnete Bundesrecht und seien deshalb aufzuheben.
Auch die Möglichkeit, mit einer Bewilligung in Parkverboten zu parkieren, beanstandete der Bezirksrat. Er bezeichnete diese Regelung zudem als willkürlich. Deshalb werden auch diese Bestimmungen der Parkkartenverordnung gestrichen.
Anders beurteilte der Bezirksrat die Regelung zum Parkieren in Fahrverboten während der signalisierten Zufahrtszeiten. Eine erweiterte Bewilligung berechtige dort zum Parkieren. Diese Bestimmung lasse eine konforme Auslegung und Anwendung zu.