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Schweiz und Welt

Der Regierungsrat stellt das Landsgemeindemenü 2021 vor

Fridolin Rast
10.06.2020, 04:30 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Die Glarner Regierung legt dem Landrat – wie üblich auf die heutige Juni-Sitzung hin – eine aktualisierte Liste vor, welche Geschäfte sie für die Landsgemeinde des nächsten Jahres plant.

Die Liste, die der Regierungsrat gestern präsentiert hat, steht aber laut seiner Mitteilung noch unter einem Corona-Vorbehalt: «Dass die Landsgemeinde 2020 durchgeführt werden kann.» Diesen Entscheid werde der Regierungsrat aber erst Anfang Juli fällen, heisst es bei der Staatskanzlei immer noch. Müsste er gegen eine Landsgemeinde 2020 im Herbst entscheiden, so würde die Landsgemeinde 2021 auch noch deren Geschäfte behandeln.

Mehrere Gesetzesvorlagen

Der Regierungsrat listet nun für die Landsgemeinde 2021 elf Geschäfte auf, darunter fünf Gesetzesänderungen, zu denen eine sechste kommt, wenn die Digitalisierungsstrategie schon spruchreif ist. Weiter zwei Kredite, mit der Digitalisierung allenfalls ein dritter. Und ausserdem drei Memorialsanträge:

  • Digitalisierungsstrategie für die kantonale Verwaltung, mit dem Projekt «Digla» sowie einer Kredit- und einer Gesetzesvorlage. In der Vorlage soll auch Thema sein, ob und wie die Informatik von Kanton und Gemeinden zusammengelegt werden.
  • Änderung Kantonalbankgesetz;
  • Memorialsantrag «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug»;
  • Memorialsantrag zur Finanzierung von Kinderkrippen;
  • Memorialsantrag «Biodiversität im Kanton Glarus»;
  • Kredit für die Erweiterung des Berufsbildungszentrums Ziegelbrücke (mit Integration der Pflegeschule). Dafür rechnet der Regierungsrat bisher mit Kosten von 25 Millionen Franken;
  • Kredit für die Entwässerung Braunwald und Bausteuer zur Finanzierung. Dieser Kredit ist früher auf 29,5 Millionen Franken beziffert worden.
  • Änderung des Gastgewerbegesetzes;
  • Änderung von (kantonalem) Zivilschutz- und Bevölkerungsschutzgesetz zu deren Anpassung an geänderte Bundesgesetze;
  • Änderung des Brandschutzgesetzes;
  • Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes.

Nicht auf der Liste ist die Erneuerung der Erschliessung Braunwald, im Dezember nahm die Projektleitung noch an, der Kredit könne ebenfalls der Landsgemeinde unterbreitet werden.

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