Der Regierungsrat hält am Eigenmietwert fest
Hauseigentümer müssen in die Steuererklärung den Eigenmietwert als Einkommen einsetzen. Sie können aber Schuldzinsen und Unterhalt abziehen. Dabei geht es um Gerechtigkeit: Mieter können ihre Wohnkosten auch nicht von den Steuern abziehen.
Der Regierungsrat beantwortet nun eine Interpellation der SP-Landratsfraktion. Und spricht sich gegen eine Abschaffung dieses Eigenmietwerts aus.
«Verfassungswidrig», sagt der Regierungsrat
Auf Bundesebene wird derzeit über die Abschaffung diskutiert, die Wirtschaftskommission des Ständerats hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Der Glarner Regierungsrat ist dagegen. Und schreibt in einer Mitteilung, genau das habe er schon in der Vernehmlassungsrunde dem Bund gegenüber klargestellt. Denn: «Der Glarner Regierungsrat beurteilt das geltende System als gerechtfertigt und ausgewogen.» Zudem ist er der Meinung, dass der vorgeschlagene Systemwechsel verfassungswidrig sei.
Fällt der Eigenmietwert, so verliere der Kanton Geld und speziell auch die Gemeinde Glarus Süd, die relativ viele Zweitwohnungen hat. Weiter könne die Baubranche mit weniger Aufträgen rechnen, denn Eigentümer würden Renovationen aufschieben, wenn sie dafür keine Abzüge mehr machen könnten.
Zum dritten wäre der Systemwechsel auch kein Rezept gegen die Verschuldung der Haushalte. Zwar bringe Wohneigentum Schulden, doch diesen stehe ein realer Gegenwert gegenüber.
Die SP-Fraktion hat den Regierungsrat gefragt, was ohne Eigenmietwert passieren würde. Dieser antwortet nun.
Steigen oder sinken die Häuserpreise?
Kaum. Nachfrage und Angebot bestimmen die Preise. Höhere Steuer-Entlastungen machen aber die Nachfrage grösser.
Was, wenn Erstkäufer trotzdem während zehn Jahren Zinsen abziehen könnten? Würde der Vorteil nicht direkt in die Preise eingerechnet?