Der Regierung sind beim Sennhofareal die Hände gebunden
Eine Intervention des Kantons wegen des Baus hochpreisiger Eigentumswohnungen auf dem Areal der ehemaligen Churer Strafanstalt Sennhof war «weder angebracht noch rechtlich möglich». Das schreibt die Bündner Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von SP-Grossrat Lukas Horrer. Die Investoren hätten mit «ihrem Entscheid weder die Vorgaben des Wettbewerbs noch die vertraglichen Regelungen» verletzt.
Wortbruch vorgeworfen
Horrer hatte dem Kanton und den Investoren in seiner im April eingereichten Anfrage Wortbruch vorgeworfen. Bei der Vergabe des Baurechts an die Investorengruppe um das Churer Architekturbüro Ritter Schumacher sei noch die Rede von Genossenschaftswohnungen gewesen, welche beim Sennhof entstehen würden. Tatsächlich stand in der Dokumentation für das Projekt «Kontinuum», dieses biete «preisgünstige Genossenschaftswohnungen, vorwiegend für Familien, aber auch für den heute dringend nötigen Wohnraum für das Alter».
Mitte April des laufenden Jahres wurde bekannt, dass auf dem Gelände statt der erwähnten Genossenschaftswohnungen eben hochpreisige Eigentumswohnungen gebaut werden. Zudem wird ein Teil des Baus als Hotel genutzt. Von den Eigentumswohnungen habe die Regierung bereits im ersten Halbjahr 2019 erfahren, schreibt die Regierung jetzt. Die Investoren hätten mitgeteilt, «dass die Genossenschaftswohnungen finanziell nicht tragbar sind und andere Finanzierungsformen gesucht werden müssen».
Kontrolle hat nicht versagt
In ihrer Antwort betont die Regierung, die Idee von Genossenschaftswohnungen sei vom Kanton zwar begrüsst worden, diese seien aber «weder eine Anforderung aus dem Wettbewerbsprogramm, ein Entscheidkriterium des Beurteilungsgremiums noch Bestandteil des im 2019 abgeschlossenen Baurechtsvertrags gewesen». Auf eine weitere Frage von Horrer erklärt die Regierung überdies, sie verfüge über keine rechtliche Grundlage, um Genossenschaftswohnungen zu fördern. Deshalb hätten auch keine Kontrollmechanismen versagt.