Der kleine Unterhalt des Mieters – was muss er selbst bezahlen?
von Stephan Fliri, Immobilienbewirtschafter mit eidg. FA, Leiter der Immoblienabteilung Treuhand Center AG
Während der Mietdauer treten früher oder später kleinere oder grössere Mängel auf. Diese lösen Reparaturen und somit Kosten aus. Dabei stellt sich die Frage, ob die Instandstellung den kleinen Unterhalt des Mieters betrifft und durch diesen finanziert oder vom Eigentümer übernommen werden muss. Unter kleinem Unterhalt werden für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen verstanden.
Was genau ist kleiner Unterhalt?
Der kleine Unterhalt des Mieters wird in den Mietverträgen sowie in den allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag umschrieben. In der Regel sind Kosten für den kleinen Unterhalt, welche vom Mieter getragen werden müssen, von 150 bis maximal 250 Franken pro Fall definiert. Diese umfassen beispielsweise den Ersatz eines Backblechs, von Zahngläsern, Dampfabzugsfiltern, Seifenschalen, Duschschläuchen, Kühlschrankeinrichtungen, WC-Deckeln, Sicherungen oder auch das Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung, die Instandstellung von Schaltern, Steckdosen, Türschlössern u.a. Der Mieter muss Kleinteile auch dann auf eigene Kosten ersetzen, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist.