Der Kanton Glarus will die musikalische Bildung stärken
Landrat Marius Grossenbacher (Grüne, Glarus) und Mitunterzeichner haben die Motion «Für eine Stärkung der musikalischen Bildung im Kanton Glarus» eingereicht. Diese will hauptsächlich mehr Geld für die musikalische Bildung. Der Regierungsrat hält die Argumente der Motionäre in einer ersten Beurteilung für nachvollziehbar, wie er diese Woche mitteilen liess. Er empfiehlt daher dem Landrat, die Motion zu überweisen und so den Prozess zur Gesetzesanpassung in Gang zu bringen. Laut der Forderung der Motionäre sollen vor allem folgende drei Themen geprüft werden:
- Die Kinder- und Jugendtarife sollen neu bis zum Abschluss der Sekundarstufe II gelten, also auch für Kantonsschüler und Lehrlinge.
- Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien soll es Sozialtarife geben.
- Und die von den Eltern berappten Tarife sollen generell auf das Niveau der Nachbarkantone gesenkt werden.
Kommt es tatsächlich zur Gesetzesrevision, soll laut Regierung das vor rund zehn Jahren eingeführte System der Förderung der musikalischen Bildung beibehalten werden. Bei der Ausgestaltung allfälliger Sozialtarife könnte das System im Bereich der Tagesstrukturen in etwa übernommen werden.
Bundesgesetz hat geändert
Das Gesetz über die musikalische Bildung sieht vor, dass der Kanton an die Unterrichtskosten von schulpflichtigen Kindern pauschale Schülerbeiträge leistet. Ergänzend dazu hat der Verein Glarner Musikschule Anspruch auf einen Grundbeitrag an die weiteren Kosten. Andere Institutionen wie etwa die Modern Music School in Mitlödi können bei Eignung ebenfalls in dieser Form profitieren. Eine einkommensabhängige Förderung des Musikunterrichts («Sozialtarife») praktiziert der Kanton heute nicht. Die Tarifgestaltung ist weitestgehend den Musikschulen überlassen.
Beim Erlass dieses Gesetzes, 2008, gab es auf Bundesebene für die Kantone und Musikschulen keine Vorgaben. Nach der Annahme eines Gegenvorschlags zu einer Volksinitiative auf Bundesebene passte der Bund seine Gesetzgebung an. Seither sind von der öffentlichen Hand unterstützte Musikschulen verpflichtet, Kinder- und Jugendtarife deutlich unter den Tarifen für Erwachsene sowie Sozialtarife anzubieten.