GV Biervision: Überraschung geglückt
Verwaltungsratspräsident Hans Peter Hoffmann schmückte seinen kurzen Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022/23 mit vielen positiven Attributen: «Es ist höchst erfreulich, dass wir wieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr verzeichnen dürfen.» Wie erfolgreich man war, erklärte Verwaltungsrat Patrick Christen: «Der Umsatz beläuft sich auf 1,65 Millionen Franken – eine Zahl, die für unsere Brauerei beachtlich und ein neuer Rekord ist.» Den Fokus habe man einerseits auf die Investitionen und andererseits auf den Schuldenabbau gelegt. «Letztere konnten wir um 75 000 Franken reduzieren», so Christen. Schlussendlich konnte das Geschäftsjahr mit einem Reingewinn von 47 965.79 Franken abgeschlossen werden. «Der Gewinn wäre aber noch etwas höher, wenn wir nicht einen ausserordentlichen Aufwand von 15 000 Franken gehabt hätten», fügte der Verwaltungsrat an. Dieses Geld musste die Biervision nämlich für einen Rechtsprozess aufwenden, der wegen einer Klage der Monster Energy Company nötig geworden war (siehe DZ vom 12.5.2023).
Zweiter «Monster»-Prozess
Denn der amerikanische Energydrink-Hersteller beanstandete, dass zwischen «Monster» und «Monsteiner» eine Verwechslungsgefahr bestehe. Nachdem das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum im Mai die Klage abgewiesen hatte, bahnte sich aber ein neuer Prozess an. Im Geschäftsbericht ist dazu zu lesen: «Genau gesagt handelt es sich um zwei Prozesse mit je fünf Klagen: Ein erster Prozess um die Wort/Bild Marke und ein zweiter um die reine Wortmarke. Es geht darum, dass gegen unseren Markeneintrag Einspruch erhoben wurde wegen angeblicher Verwechslungsgefahr.» Hans Peter Hoffmann meinte an der GV, dass die Aufregung um diese Prozesse in den Medien höher sei als bei der Biervision selber. «Wir sind auch zuversichtlich, dass wir den zweiten Prozess gewinnen werden.» Er merkte aber an, dass er es tatsächlich grotesk finde, wenn ein solch «kleines Dorf» gegen einen solch grossen Konzern antreten müsse.