Das soll sich im Bündner Justizvollzug ändern
Das Justizvollzugsgesetz habe sich grundsätzlich bewährt, schreibt die Regierung. Sie hat am Montag die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes eröffnet. Wie es darin heisst, sollen einzelne Bestimmungen angepasst werden, «um den zwischenzeitlichen Entwicklungen in der Vollzugspraxis Rechnung zu tragen».
Übertragung von Vollzugsaufgaben an Dritte
Die Änderungen betreffen primär die Übertragung von Vollzugsaufgaben an externe Dritte, die Bearbeitung von Personendaten und den Rechtsschutz. So werden zum Beispiel externe Fachpersonen für die Durchführung von Urinkontrollen, für Gefangenentransporte oder die Gefängnisseelsorge herangezogen. Solche Massnahmen sollen künftig im Justizvollzugsgesetz besser abgebildet werden, wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst.
Melderecht vor Amtsgeheimnis
Auch bezüglich Informationsfluss und Datenschutz will der Kanton die Richtlinien des Bundes kantonal festhalten. In der Praxis habe es sich bisher vor allem als schwierig erwiesen, von behandelnden Ärzten und Ärztinnen und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) Informationen zu verurteilten Personen zu erhalten. Deshalb will die Regierung die Vorgaben zur Bearbeitung von Personendaten ergänzen und an die «neue datenschutzrechtliche Terminologie» anpassen. Für Personen, die im Justizvollzug tätig sind, soll ein Melderecht verankert werden, das dem Amtsgeheimnis vorgeht.