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Schweiz und Welt

Das Kantonsgericht wird verstärkt

Südostschweiz
08.09.2021, 10:11 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

In der Februarsession 2021 hat der Grosse Rat das Gerichtsorganisationsgesetz teilrevidiert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die kantonalen Gerichte personell zu verstärken. Beispielsweise wenn Richterinnen oder Richter für eine längere Dauer an der Amtsausübung verhindert sind oder die Gerichte wegen einer ausserordentlich hohen Geschäftslast nicht mehr in der Lage sind, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen.

Die Kompetenz für die Zuwahl solcher ausserordentlichen Richterinnen und Richter legt das Gesetz in die Hände der Justizkommission des Grossen Rats. Am 15. Juni trat diese Teilrevision in Kraft.

Abbau der Anzahl pendenter Fälle am Kantonsgericht von Graubünden

Die hohe Anzahl pendenter Fälle am Kantonsgericht habe mehrere Gründe, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Etwa die Justizreform 2 mit der Neuorganisation der oberen kantonalen Gerichte oder auch die steigenden Anforderungen an die Begründung der Urteile, welche das Bundesgericht auferlegt. Der Grosse Rat reagierte darauf mit der Schaffung einer sechsten Richterstelle am Kantonsgericht von Graubünden. Die Wirkung konnte sich aber aufgrund von Personalausfällen nicht entfalten, heisst es weiter.

Das Kantonsgericht arbeitet heute wieder in Vollbesetzung. Aufgrund der personellen Ressourcen sei es jedoch nicht in der Lage, nebst dem Tagesgeschäft auch die aufgelaufenen Pendenzen innert angemessener Frist zu erledigen. Deshalb hat das Kantonsgericht, gestützt auf das teilrevidierte Gerichtsorganisationsgesetz, der KJS beantragt, ihm ausserordentliche Richterinnen und Richter zur Verfügung zu stellen. Dies für die Dauer von zwei Jahren und im Umfang von 200 Stellenprozenten. Die KJS hat das Gesuch geprüft und sieht die Notwendigkeit einer personellen Unterstützung.

Zwei Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision konnte die KJS so Seraina Aebli, Andrea Bäder Federspiel und Chiara Richter als ausserordentliche Richterinnen für das Kantonsgericht von Graubünden für die Dauer von zwei Jahren zuwählen. Damit will die Kommission sicherstellen, dass Rechtsstreitigkeiten in absehbarer Zeit wieder innert angemessener Frist erledigt werden können.  (so)

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